Allgemeine Vertragsbedingungen Aventura Verde – Motorradvermietung

(La Palma 2017)

1. Der Vermieter (1) vermietet an den Mieter (2) auf dem Mietvertrag mit Kennzeichen eingetragenes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist Eigentum des Vermieters Aventura Verde.
2. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Mietvertrages und endet nach Rückgabe am vereinbarten Ort.
3. Die Miete ist bei Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter zu bezahlen. Der Mieter hat eine Kaution von 1.300.- Euro (Kreditkarte +Pin erforderlich) zu hinterlegen.
4. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Fahrzeug darf nur der unterzeichnende Mieter führen und benutzen und darf es in keinem Falle einer anderen Person überlassen.
5. Der Mieter benutzt den Mietgegenstand ausschliesslich auf der kanarischen Insel La Palma, es sei denn, mit dem Vermieter wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
6. Der Mieter haftet  für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältiger Pflege der Mietsache entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Gehilfen und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Mietsachen  zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
7. Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an den Vermieter zurückzugeben.
8. Der Mieter erklärt, das Motorrad in gutem Allgemeinzustand, sauber, mit einem Originalschlüssel und ohne offensichtliche Mängel – außer denen ggfs. in Protokoll genannten – erhalten zu haben. Der Mieter hat sich vom Zustand bzw. der Fahrtauglichkeit und den Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen des Fahrzeugs selbst überzeugt. Der Mieter  übernimmt das Motorrad mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter  wird eine Benzingebühr bezahlen, wenn der Mieter das Motorrad nicht mit vollem Kraftstofftank zurück bringt. Diese Gebühr entspricht dem aktuellen Literpreis, multipliziert mit der Literanzahl, die zum wiederauffüllen des Tanks erforderlich ist, zuzüglich weiteren € 20.-. Der Mieter wird das Motorrad an dem Datum und zu der Zeit zurückgeben, die vertraglich angegeben ist, und zwar im gleichen Zustand, unter   Berücksichtigung des üblichen Verschleißes bei normaler Benutzung. Wenn der Mieter das Motorrad nicht an dem Datum und zu der Zeit zurückgibt, die oben angegeben ist, wird ein Betrag von € 20.- pro   Stunde oder Teilstunde berechnet, es sei den, das Motorrad ist gestohlen oder zerstört worden. Wenn  der Mieter das Motorrad nicht an den Ort der Rückgabe zurückgibt, wird der Mieter eine Gebühr in Höhe von € 1.- pro Kilometer für die Rückholung des Motorrades vom/zum  Ausgangspunkt dem Vermieter bezahlen. Der Mieter erkennt an und ist damit einverstanden, dass der Mieter allein für das Motorrad und die Schlüssel verantwortlich ist, bis der Mieter es am Ort der Rückgabe wieder abgibt. Der Mieter   erkennt an, dass er verpflichtet ist, auf das Motorrad und die Schlüssel zu achten und das Motorrad abzuschließen und alle integrierten und/oder ihm zur Verfügung gestellten Sicherungseinrichtungen des   Motorrades zu benutzen. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden alle dadurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
9. Der Mieter verpflichtet sich in jedem Falle für sämtlichen verhängten Geldbußen und ggf. auch später zugestellte Vorhaltungsprotokolle aufzukommen und die Firma Aventura Verde schadlos  zu halten. Für die Bearbeitun und Weiterleitung von Bußgeldern erhebt der Vermieter eine Gebühr von €100.-.  Dies  gilt auch für einen eventuellen
Punkteabzug/Geldbußen und Erklärungen im Sinne  des Art.180 StVo. Abs. 8 Der Mieter bezahlt neben dem Mietzins außerdem alle  folgenden Gebühren, die fällig werden können:
a) Bußgelder, Strafgebühren, Vertragsstrafen, Gerichtskosten und andere Ausgaben (einschließlich und ohne    Einschränkung der Erstattung aller Ausgaben für Falschparken, Verkehrs- und andere Verstöße, einschließlich    Pfandrechte und Gebühren für die Aufbewahrung bei Beschlagnahme), die dem Vermieter gegenüber geltend gemacht    werden und die aber aufgrund der Obhut, Kontrolle, des Besitzes, Betriebes oder der Benutzung des Motorrades durch    den Mieter entstanden sind;
b)  Eine angemessene  Gebühr,  falls es nach Rückgabe des vom Mieter entliehenen Motorrades erforderlich ist, das     Motorrad von übermäßigen Flecken oder sonstiger übermäßiger Verschmutzung zu reinigen;
10. Der  Mieter  bestätigt, dass
a) der Mieter mindestens 27 Jahre alt und in guter medizinscher Verfassung ist;
b) der  Mieter  versteht, dass Motorradfahren besondere Risiken  birgt und der Mieter mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung    hat, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
c) er einen gültigen Führerschein besitzt, der es ihm gestattet, in dem Land oder Staat meines  ständigen Wohnsitzes ein Motorrad zu fahren, das dem Mietmotorrad entspricht.
d) er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und über die fahrerischen und psychophysischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeugs verfügt und erklärt, dieses weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol-oder    Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen.(Beispiel Helmpflicht )
e) der Mieter alle notwendigen Anweisungen erhalten und akzeptiert hat, um das gemietete Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
11. Der Mieter verpflichtet sich, dass
a) er alle Gesetze, Verordnungen oder staatlichen Regelungen und Bestimmungen einhält, die sich auf die Benutzung und den Betrieb des Motorrades beziehen;
b) er den Stand des Motorrades bei jedem Auftanken überprüft;
c) er den Vermieter unverzüglich über jeden mechanischen Schaden informiert.
Der Mieter wird die Benutzung des Motorrades durch irgendeine andere Person nicht erlauben. Er verpflichtet sich, keine Rennen oder Wettkämpfe auf unbefestigten oder befestigten Straßen zu fahren. Der Mieter wird das Motorrad nicht warten oder reparieren oder irgendein Teil oder Zubehör des Motorrades ersetzen.
12. Jeder, der     aufgrund     dieser     Vereinbarung     ermächtigt     wird,     das     Motorrad     zu     be
treiben, ist     durch     die     für     das     Motorrad     abgeschlossene     Haftpflichtversicherung     vor     der Haftung     geschützt,     wenn     er     anderen     Personen     Schäden     zufügt     oder     den   Tod     anderer verursacht;     und/oder     wenn     er     das     Eigentum     anderer     beschädigt.     Der     Schutz     umfasst Absicherung     gegen     Ansprüche     im     Zusammenhang     mit     Körperverletzung     oder    Tod     sowie    Sachschäden.    Dieser    Versicherungsschutz    unterliegt    allen    Bestimmungen    und    Ausnahmen,    die    in    einem    üblichen    Versicherungsgesetz    enthalten    sind,    einschließlich    aller Anforderungen    hinsichtlich    Benachrichtigung    und    Kooperation    des    Mieters.    Dem    Mieter ist    bekannt,    dass    nicht    gewährt    ist:
a) Versicherungsschutz    für    Straf-oder    Bußgelder    oder    Schadenersatz,    der    zu    Strafzwecken    über    den    tatsächlich    entstandenen    Schaden    hinausgeht;
b) Versicherungsschutz    für    Personenschäden    oder    den    Tod    des    Versicherten    Betreibers
oder    irgendeiner    anderen    Person,    die    beim    Betrieb    des    Motorrades    nach    dieser    Leihvereinbarung    versichert    ist;
c) Verteidigung     gegen     alle     Ansprüche,     nach     dem     die     anwendbaren     Höchstbeträge
des    von    ihnen    gewährten    Versicherungsschutzes    angeboten    wurden.
13. Für    die    Zeit,    in    der    der    Mieter    das    Motorrad    ausleiht,    ist    der    Mieter    für    Schäden    am Motorrad    oder    Verlust    oder    Diebstahl    des    Motorrades    haftbar.
Der    Mieter    richtet    sich    nach    den    geltenden    Verkehrsgesetzen    und    Bestimmungen    Spaniens.    Im    Falle    eines    Unfalls    ist    der    Mieter    verpflichtet    umgehend    den    Vermieter    anzurufen und darf     in     keinem     Falle     ohne     Genehmigung     des     Vermieters     den     Unfallort     verlassen. Transport,     oder     Abschlepp,     oder     Reparaturkosten     sind     ohne     vorherige     Absprache     mit dem     Vermieter     selbst     zu     bezahlen.     Der     Mieter     übernimmt     die     Verantwortung     für     den Verlust     des     Fahrzeuges     oder     auch     nur     Teile     desgleichen     durch     Diebstahl     während     der gesamten    Mietdauer.    Dies    gilt    ebenso    für    alle    unter    welchen    Umständen    auch    immer    abhanden    gekommenen    oder    beschädigten    Gegenstände    und    Einzelteile    des    Fahrzeuges.  Er    verpflichtet    sich    ,    die    gesamten    Kosten    zur    Deckung    des    Zeitwertes    der    gestohlenen und/oder beschädigten    Teile     des     Fahrzeuges     zu     übernehmen    Wenn     das     Motorrad     aufgrund    von    Fahrlässigkeit    oder    Vorsatz    des    Mieters    beschädigt    oder    gestohlen    wird,    zahlt der    Mieter    dem    Vermieter    den    angemessenen    Einzelhandels-Marktwert    vor    dem    Dieb
stahl oder     Beschädigung     abzüglich     des     Schrottwertes     des     Motorrades.     Im     Falle     einer notwendigen     Reparatur     wird     diese     vom     Mieter     bezahlt.     Für     den     Fall,     dass     der     Schaden von    einer    Versicherung    getragen    wird,    hat    der    Mieter    mindestens    die    vereinbarte    Selbstbeteiligung    von    1.300.-    zu    bezahlen.    Bei    einem    Unfall,    an    dem    das    Motorrad    beteiligt    ist, wird    der    Mieter
a) unverzüglich den Vermieter anrufen;
b) die Polize unverzüglich informieren und eine offizielle Anzeige    des    Unfalls    oder    des Diebstahls    einreichen;
c) alle     Maßnahmen     ergreifen,     die     erforderlich     sind,     um     die     Rechte     des    Vermieters     zusichern;
d) die    folgenden    Informationen    einholen:    die    Namen    und    Anschriften    aller    beteiligten
Personen    einschließlich    der    Zeugen;    Zeit    und    Ort    des    Unfalls;    die    beteiligten    Fahrzeuge; die     Namen     der     Versicherungsgesellschaften     und     die     Nummern     der     betroffenen     Versicherungspolicen;
e) das Motorrad    nicht    verlassen,    ohne    seine    Sicherheit    zu    gewährleisten;
f) sich nicht    mit    Dritten    zu    vergleichen    und    jede    Anfrage    nach    Information    zu    diesem Unfall    unverzüglich    zu    beantworten.
Im Falle eines Diebstahls    gelten    –    soweit    anwendbar    –    dieselben    Verpflichtungen.    Weiterhin sollten     alle     erforderlichen     Dokumente     und     Schlüssel     innerhalb     von     4    Tagen     zusammen    mit    einer    Kopie    der    Anzeige    bei    der    Polizei    zurückgegeben    werden.
14. Der    Mieter    verpflichtet    sich,    den    Vermieter    für    jeden    Verlust,    jede    Haftung    und    jede
Ausgabe     schadlos     zu     halten. Der     Mieter     haftet     für     jegliche     Art     von Schäden,    welche    aus    einer    nicht    korrekten    oder    unsachgemäßen    Nutzung    hervorgehen.
Für     Schäden     oder    Verletzungen,     welche     sich     der     Mieter     selbst     oder     anderen,     aus     welchem    Grund    auch    immer,    zufügt,    kommt    die    Firma    Aventura    Verde    in    keinem    Fall    auf.    Der Mieter    ist    im    Rahmen    der    gesetzlichen    Bestimmungen    für    alle    Schäden    verantwortlich, die    er    wissentlich    oder    unwissentlich verursacht. Er verpflichtet sich, die Firma Aventura Verde von sämtlichen Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die aus der Benutzung des Motorrades durch den Mieter hervorgehen, jedoch nur in dem Ausmaß, indem ein solcher Verlust und eine solche Haftung und Zahlung über die Grenzen irgendeiner Haftpflichtversicherung hinausgehen.
15. Der Mieter erkennt an, dass bei einer Mietdauer von 1-3 Tagen (ab 4 Tagen Mietdauer keine Kilometerbegrenzung) pro Tag und Fahrzeug 150 Freikilometer im Leistungsumfang enthalten sind. Jeder weitere Kilometer wird mit € 0,60 berechnet.
16. Ab Zugang der Buchungsbestätigung gelten folgende Stornosätze.
–    ab dem 28. bis 22. Tag vor Beginn: 10%
–    ab dem 21. bis 15. Tag vor Beginn: 30%
–    ab dem 14. bis  8. Tag vor Beginn: 50%
–    ab dem 7. Tag  vor Beginn bis zum Tag des Beginns: 100%
17. Das Mietfahrzeug darf auf keinen Umständen mit einem Hochdruckreiniger gewaschen werden um  eventuelle Schäden an Sensoren und Elektronik zu vermeiden.

1. Das Fahrzeug ist Eigentum des Vermieters Aventura Verde und ist zum im Vertrag genannten Zeitpunkt zur Vermietstation zurück zu bringen und zwar im gleichen Zustand, in dem es vom Mieter bei Mietbeginn entgegengenommen wurde. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird eine Zahlung von 25% des Tagespreises für jede angefangene Stunde der Verspätung in Rechnung gestellt und sofort fällig.

2. Das Fahrzeug darf nur der unterzeichnende Mieter führen und benutzen und darf es in keinem Falle einer anderen Person überlassen.

3. Der Mieter ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und verfügt über die fahrerischen und psychophysischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeugs und erklärt diese weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol-oder Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen.( Beispiel Helmpflicht )

4. Der Mieter hat alle notwendigen Anweisungen erhalten und akzeptiert, um das gemietete Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.

5. Der Mieter hat sich vom Zustand bzw. der Fahrtauglichkeit und den Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen des Fahrzeugs selbst überzeugt.

6. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Firma Aventura Verde eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, mit einem Selbstbehalt von 1300.- ( Eins Drei Null Null ) Euro, welche ausschließlich zu Lasten des Mieters geht. Zu diesem Zwecke ist der Selbstbehalt bei Übergabe in Bar zu übergeben.

7. Der Mieter haftet für jegliche Art von Schäden, welche aus einer nicht korrekten oder unsachgemäßen Nutzung hervorgehen. Für Schäden oder Verletzungen, welche sich der Mieter selbst oder anderen, aus welchem Grund auch immer, zufügt, kommt die Firma Aventura Verde in keinem Fall auf. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden verantwortlich, die er wissentlich oder unwissentlich verursacht. Er verpflichtet sich die Firma Aventura Verde von sämtlichen Schadenersatzforderungen schadlos zu halten.

8. Der Mieter richtet sich nach den geltenden Verkehrsgesetzen und Bestimmungen Spaniens. Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet umgehend den Vermieter anzurufen und darf in keinem Falle ohne Genehmigung des Vermieters den Unfallort verlassen. Transport, oder Abschlepp, oder Reparaturkosten sind ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter selbst zu bezahlen.

9. Der Mieter verpflichtet sich in jedem Falle für sämtlichen verhängten Geldbußen und ggf. auch später zugestellte Vorhaltungsprotokolle aufzukommen und die Firma Aventura Verde schadlos zu halten.

10. Für die Bearbeitung und Weiterleitung von Bußgeldern erhebt der Vermieter eine Gebühr von 100.- Euro

11. Dies gilt auch für einen eventuellen Punkteabzug/Geldbußen und Erklärungen im Sinne des Art. 180 StVo. Abs. 8

12. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden alle dadurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

13. Um eine einwandfreie Funktion des Fahrzeuges zu gewährleisten, verpflichtet sich der Mieter nach 1000Km zur Mietstation zu kommen um Kette Öl und den allgemeinen Zustand prüfen zu lassen.

14. Das Mietfahrzeug darf auf keinen Umständen mit einem Hochdruckreiniger gewaschen werden um eventuelle Schäden an Sensoren und Elektronik zu vermeiden.

15. Beim Abstellen/Parken muss immer das Lenkschloss benutzt werden.

16. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den Verlust des Fahrzeuges oder auch nur Teile desgleichen durch Diebstahl während der gesamten Mietdauer. Dies gilt ebenso für alle unter welchen Umständen auch immer abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände und Einzelteile des Fahrzeuges . Er verpflichtet sich , die gesamten Kosten zur Deckung des Zeitwertes der gestohlenen und/oder beschädigten Teile des Fahrzeuges zu übernehmen . Sollte der Mieter jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben , so haftet er lediglich bis zur Höhe der Summe der im Vertrag vereinbarten SELBSTBETEILIGUNG für alle beschädigten und/oder abhanden gekommenen Teile .

17. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt dem Mieter übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden.

Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist La Palma

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