Allgemeine Vertragsbedingungen Aventura Verde – Motorradvermietung
(La Palma 2017)
1. Der Vermieter (1) vermietet an den Mieter (2) auf dem Mietvertrag mit Kennzeichen eingetragenes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist Eigentum des Vermieters Aventura Verde.
2. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Mietvertrages und endet nach Rückgabe am vereinbarten Ort.
3. Die Miete ist bei Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter zu bezahlen. Der Mieter hat eine Kaution von 1.300.- Euro (Kreditkarte +Pin erforderlich) zu hinterlegen.
4. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Das Fahrzeug darf nur der unterzeichnende Mieter führen und benutzen und darf es in keinem Falle einer anderen Person überlassen.
5. Der Mieter benutzt den Mietgegenstand ausschliesslich auf der kanarischen Insel La Palma, es sei denn, mit dem Vermieter wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältiger Pflege der Mietsache entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Gehilfen und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Mietsachen zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
7. Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter die Mietgegenstände an den Vermieter zurückzugeben.
8. Der Mieter erklärt, das Motorrad in gutem Allgemeinzustand, sauber, mit einem Originalschlüssel und ohne offensichtliche Mängel – außer denen ggfs. in Protokoll genannten – erhalten zu haben. Der Mieter hat sich vom Zustand bzw. der Fahrtauglichkeit und den Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen des Fahrzeugs selbst überzeugt. Der Mieter übernimmt das Motorrad mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter wird eine Benzingebühr bezahlen, wenn der Mieter das Motorrad nicht mit vollem Kraftstofftank zurück bringt. Diese Gebühr entspricht dem aktuellen Literpreis, multipliziert mit der Literanzahl, die zum wiederauffüllen des Tanks erforderlich ist, zuzüglich weiteren € 20.-. Der Mieter wird das Motorrad an dem Datum und zu der Zeit zurückgeben, die vertraglich angegeben ist, und zwar im gleichen Zustand, unter Berücksichtigung des üblichen Verschleißes bei normaler Benutzung. Wenn der Mieter das Motorrad nicht an dem Datum und zu der Zeit zurückgibt, die oben angegeben ist, wird ein Betrag von € 20.- pro Stunde oder Teilstunde berechnet, es sei den, das Motorrad ist gestohlen oder zerstört worden. Wenn der Mieter das Motorrad nicht an den Ort der Rückgabe zurückgibt, wird der Mieter eine Gebühr in Höhe von € 1.- pro Kilometer für die Rückholung des Motorrades vom/zum Ausgangspunkt dem Vermieter bezahlen. Der Mieter erkennt an und ist damit einverstanden, dass der Mieter allein für das Motorrad und die Schlüssel verantwortlich ist, bis der Mieter es am Ort der Rückgabe wieder abgibt. Der Mieter erkennt an, dass er verpflichtet ist, auf das Motorrad und die Schlüssel zu achten und das Motorrad abzuschließen und alle integrierten und/oder ihm zur Verfügung gestellten Sicherungseinrichtungen des Motorrades zu benutzen. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden alle dadurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
9. Der Mieter verpflichtet sich in jedem Falle für sämtlichen verhängten Geldbußen und ggf. auch später zugestellte Vorhaltungsprotokolle aufzukommen und die Firma Aventura Verde schadlos zu halten. Für die Bearbeitun und Weiterleitung von Bußgeldern erhebt der Vermieter eine Gebühr von €100.-. Dies gilt auch für einen eventuellen
Punkteabzug/Geldbußen und Erklärungen im Sinne des Art.180 StVo. Abs. 8 Der Mieter bezahlt neben dem Mietzins außerdem alle folgenden Gebühren, die fällig werden können:
a) Bußgelder, Strafgebühren, Vertragsstrafen, Gerichtskosten und andere Ausgaben (einschließlich und ohne Einschränkung der Erstattung aller Ausgaben für Falschparken, Verkehrs- und andere Verstöße, einschließlich Pfandrechte und Gebühren für die Aufbewahrung bei Beschlagnahme), die dem Vermieter gegenüber geltend gemacht werden und die aber aufgrund der Obhut, Kontrolle, des Besitzes, Betriebes oder der Benutzung des Motorrades durch den Mieter entstanden sind;
b) Eine angemessene Gebühr, falls es nach Rückgabe des vom Mieter entliehenen Motorrades erforderlich ist, das Motorrad von übermäßigen Flecken oder sonstiger übermäßiger Verschmutzung zu reinigen;
10. Der Mieter bestätigt, dass
a) der Mieter mindestens 27 Jahre alt und in guter medizinscher Verfassung ist;
b) der Mieter versteht, dass Motorradfahren besondere Risiken birgt und der Mieter mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung hat, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
c) er einen gültigen Führerschein besitzt, der es ihm gestattet, in dem Land oder Staat meines ständigen Wohnsitzes ein Motorrad zu fahren, das dem Mietmotorrad entspricht.
d) er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und über die fahrerischen und psychophysischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeugs verfügt und erklärt, dieses weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol-oder Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen.(Beispiel Helmpflicht )
e) der Mieter alle notwendigen Anweisungen erhalten und akzeptiert hat, um das gemietete Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
11. Der Mieter verpflichtet sich, dass
a) er alle Gesetze, Verordnungen oder staatlichen Regelungen und Bestimmungen einhält, die sich auf die Benutzung und den Betrieb des Motorrades beziehen;
b) er den Stand des Motorrades bei jedem Auftanken überprüft;
c) er den Vermieter unverzüglich über jeden mechanischen Schaden informiert.
Der Mieter wird die Benutzung des Motorrades durch irgendeine andere Person nicht erlauben. Er verpflichtet sich, keine Rennen oder Wettkämpfe auf unbefestigten oder befestigten Straßen zu fahren. Der Mieter wird das Motorrad nicht warten oder reparieren oder irgendein Teil oder Zubehör des Motorrades ersetzen.
12. Jeder, der aufgrund dieser Vereinbarung ermächtigt wird, das Motorrad zu be
treiben, ist durch die für das Motorrad abgeschlossene Haftpflichtversicherung vor der Haftung geschützt, wenn er anderen Personen Schäden zufügt oder den Tod anderer verursacht; und/oder wenn er das Eigentum anderer beschädigt. Der Schutz umfasst Absicherung gegen Ansprüche im Zusammenhang mit Körperverletzung oder Tod sowie Sachschäden. Dieser Versicherungsschutz unterliegt allen Bestimmungen und Ausnahmen, die in einem üblichen Versicherungsgesetz enthalten sind, einschließlich aller Anforderungen hinsichtlich Benachrichtigung und Kooperation des Mieters. Dem Mieter ist bekannt, dass nicht gewährt ist:
a) Versicherungsschutz für Straf-oder Bußgelder oder Schadenersatz, der zu Strafzwecken über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausgeht;
b) Versicherungsschutz für Personenschäden oder den Tod des Versicherten Betreibers
oder irgendeiner anderen Person, die beim Betrieb des Motorrades nach dieser Leihvereinbarung versichert ist;
c) Verteidigung gegen alle Ansprüche, nach dem die anwendbaren Höchstbeträge
des von ihnen gewährten Versicherungsschutzes angeboten wurden.
13. Für die Zeit, in der der Mieter das Motorrad ausleiht, ist der Mieter für Schäden am Motorrad oder Verlust oder Diebstahl des Motorrades haftbar.
Der Mieter richtet sich nach den geltenden Verkehrsgesetzen und Bestimmungen Spaniens. Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet umgehend den Vermieter anzurufen und darf in keinem Falle ohne Genehmigung des Vermieters den Unfallort verlassen. Transport, oder Abschlepp, oder Reparaturkosten sind ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter selbst zu bezahlen. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den Verlust des Fahrzeuges oder auch nur Teile desgleichen durch Diebstahl während der gesamten Mietdauer. Dies gilt ebenso für alle unter welchen Umständen auch immer abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände und Einzelteile des Fahrzeuges. Er verpflichtet sich , die gesamten Kosten zur Deckung des Zeitwertes der gestohlenen und/oder beschädigten Teile des Fahrzeuges zu übernehmen Wenn das Motorrad aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters beschädigt oder gestohlen wird, zahlt der Mieter dem Vermieter den angemessenen Einzelhandels-Marktwert vor dem Dieb
stahl oder Beschädigung abzüglich des Schrottwertes des Motorrades. Im Falle einer notwendigen Reparatur wird diese vom Mieter bezahlt. Für den Fall, dass der Schaden von einer Versicherung getragen wird, hat der Mieter mindestens die vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.300.- zu bezahlen. Bei einem Unfall, an dem das Motorrad beteiligt ist, wird der Mieter
a) unverzüglich den Vermieter anrufen;
b) die Polize unverzüglich informieren und eine offizielle Anzeige des Unfalls oder des Diebstahls einreichen;
c) alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Rechte des Vermieters zusichern;
d) die folgenden Informationen einholen: die Namen und Anschriften aller beteiligten
Personen einschließlich der Zeugen; Zeit und Ort des Unfalls; die beteiligten Fahrzeuge; die Namen der Versicherungsgesellschaften und die Nummern der betroffenen Versicherungspolicen;
e) das Motorrad nicht verlassen, ohne seine Sicherheit zu gewährleisten;
f) sich nicht mit Dritten zu vergleichen und jede Anfrage nach Information zu diesem Unfall unverzüglich zu beantworten.
Im Falle eines Diebstahls gelten – soweit anwendbar – dieselben Verpflichtungen. Weiterhin sollten alle erforderlichen Dokumente und Schlüssel innerhalb von 4 Tagen zusammen mit einer Kopie der Anzeige bei der Polizei zurückgegeben werden.
14. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für jeden Verlust, jede Haftung und jede
Ausgabe schadlos zu halten. Der Mieter haftet für jegliche Art von Schäden, welche aus einer nicht korrekten oder unsachgemäßen Nutzung hervorgehen.
Für Schäden oder Verletzungen, welche sich der Mieter selbst oder anderen, aus welchem Grund auch immer, zufügt, kommt die Firma Aventura Verde in keinem Fall auf. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden verantwortlich, die er wissentlich oder unwissentlich verursacht. Er verpflichtet sich, die Firma Aventura Verde von sämtlichen Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die aus der Benutzung des Motorrades durch den Mieter hervorgehen, jedoch nur in dem Ausmaß, indem ein solcher Verlust und eine solche Haftung und Zahlung über die Grenzen irgendeiner Haftpflichtversicherung hinausgehen.
15. Der Mieter erkennt an, dass bei einer Mietdauer von 1-3 Tagen (ab 4 Tagen Mietdauer keine Kilometerbegrenzung) pro Tag und Fahrzeug 150 Freikilometer im Leistungsumfang enthalten sind. Jeder weitere Kilometer wird mit € 0,60 berechnet.
16. Ab Zugang der Buchungsbestätigung gelten folgende Stornosätze.
– ab dem 28. bis 22. Tag vor Beginn: 10%
– ab dem 21. bis 15. Tag vor Beginn: 30%
– ab dem 14. bis 8. Tag vor Beginn: 50%
– ab dem 7. Tag vor Beginn bis zum Tag des Beginns: 100%
17. Das Mietfahrzeug darf auf keinen Umständen mit einem Hochdruckreiniger gewaschen werden um eventuelle Schäden an Sensoren und Elektronik zu vermeiden.
1. Das Fahrzeug ist Eigentum des Vermieters Aventura Verde und ist zum im Vertrag genannten Zeitpunkt zur Vermietstation zurück zu bringen und zwar im gleichen Zustand, in dem es vom Mieter bei Mietbeginn entgegengenommen wurde. Im Falle einer verspäteten Rückgabe wird eine Zahlung von 25% des Tagespreises für jede angefangene Stunde der Verspätung in Rechnung gestellt und sofort fällig.
2. Das Fahrzeug darf nur der unterzeichnende Mieter führen und benutzen und darf es in keinem Falle einer anderen Person überlassen.
3. Der Mieter ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und verfügt über die fahrerischen und psychophysischen Fähigkeiten zum Führen des angegebenen Fahrzeugs und erklärt diese weder unter Drogeneinfluss noch unter Alkohol-oder Medikamenteneinfluss zu benutzen sowie die notwendigen Sicherheitsvorschriften zu befolgen.( Beispiel Helmpflicht )
4. Der Mieter hat alle notwendigen Anweisungen erhalten und akzeptiert, um das gemietete Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.
5. Der Mieter hat sich vom Zustand bzw. der Fahrtauglichkeit und den Sicherheitsmerkmalen und -vorrichtungen des Fahrzeugs selbst überzeugt.
6. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Firma Aventura Verde eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, mit einem Selbstbehalt von 1300.- ( Eins Drei Null Null ) Euro, welche ausschließlich zu Lasten des Mieters geht. Zu diesem Zwecke ist der Selbstbehalt bei Übergabe in Bar zu übergeben.
7. Der Mieter haftet für jegliche Art von Schäden, welche aus einer nicht korrekten oder unsachgemäßen Nutzung hervorgehen. Für Schäden oder Verletzungen, welche sich der Mieter selbst oder anderen, aus welchem Grund auch immer, zufügt, kommt die Firma Aventura Verde in keinem Fall auf. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden verantwortlich, die er wissentlich oder unwissentlich verursacht. Er verpflichtet sich die Firma Aventura Verde von sämtlichen Schadenersatzforderungen schadlos zu halten.
8. Der Mieter richtet sich nach den geltenden Verkehrsgesetzen und Bestimmungen Spaniens. Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet umgehend den Vermieter anzurufen und darf in keinem Falle ohne Genehmigung des Vermieters den Unfallort verlassen. Transport, oder Abschlepp, oder Reparaturkosten sind ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter selbst zu bezahlen.
9. Der Mieter verpflichtet sich in jedem Falle für sämtlichen verhängten Geldbußen und ggf. auch später zugestellte Vorhaltungsprotokolle aufzukommen und die Firma Aventura Verde schadlos zu halten.
10. Für die Bearbeitung und Weiterleitung von Bußgeldern erhebt der Vermieter eine Gebühr von 100.- Euro
11. Dies gilt auch für einen eventuellen Punkteabzug/Geldbußen und Erklärungen im Sinne des Art. 180 StVo. Abs. 8
12. Das Fahrzeug darf ausschließlich auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden alle dadurch entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
13. Um eine einwandfreie Funktion des Fahrzeuges zu gewährleisten, verpflichtet sich der Mieter nach 1000Km zur Mietstation zu kommen um Kette Öl und den allgemeinen Zustand prüfen zu lassen.
14. Das Mietfahrzeug darf auf keinen Umständen mit einem Hochdruckreiniger gewaschen werden um eventuelle Schäden an Sensoren und Elektronik zu vermeiden.
15. Beim Abstellen/Parken muss immer das Lenkschloss benutzt werden.
16. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den Verlust des Fahrzeuges oder auch nur Teile desgleichen durch Diebstahl während der gesamten Mietdauer. Dies gilt ebenso für alle unter welchen Umständen auch immer abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände und Einzelteile des Fahrzeuges . Er verpflichtet sich , die gesamten Kosten zur Deckung des Zeitwertes der gestohlenen und/oder beschädigten Teile des Fahrzeuges zu übernehmen . Sollte der Mieter jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben , so haftet er lediglich bis zur Höhe der Summe der im Vertrag vereinbarten SELBSTBETEILIGUNG für alle beschädigten und/oder abhanden gekommenen Teile .
17. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt dem Mieter übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist La Palma
Privacy: Aufklärung und Zustimmung zur Verwendung der persönlichen Daten im Sinne des GvD 196/2oo3 Gemäß art. 13 des GvD 196/03 informieren wir Sie, dass Ihre Daten zum Zwecke der Betriebsbuchhaltung verarbeitet werden. Die Mitteilung der Daten, welche elektronisch und in Papierform verarbeitet werden, erfolgt auf freiwilliger Basis: eine eventuelle Verweigerung bringt die Unmöglichkeit der Datenverarbeitung mit sich. Die Daten werden nicht weitergegeben und nicht verbreitet. Sie haben jederzeit das Recht, die Aktualisierung, die Berichtigung, die Ergänzung, die Löschung eventueller unvollständiger oder inkorrekter Daten zu verlangen, sowie alle weiteren von Art. 7 L.D. 196/2003 zustehenden Rechte auszuüben mittels Kontaktaufnahme mit dem Dateninhaber Aventura Verde La Palma